Beratung

Schwerpunkt ist die Entwicklung von bedarfsgerechten, flexiblen und rechtssicheren Arbeitszeitmodellen in der Pflege und im ärztlichen Bereich. Hierzu zählt insbesondere die aufwandsbezogene Ermittlung des Personalbedarfs unter Berücksichtigung von Belastungsspitzen und -tälern im Tagesverlauf, die Flexibilisierung von Dienstzeiten (Kurzdienste, Flexi-Dienste, familienfreundliche Dienste etc.), die Entwicklung von Systemen zur Kompensation krankheitsbedingter Ausfälle (Stand-By-Dienste, Joker-Dienste, Springer-Pools etc.) sowie die Umstellung der Dienstplanung auf längere Planungszeiträume (Quartalsplan, Halbjahresplan, Jahresplan).

Auch gehören arbeitsorganisatorische Fragen in diesem Zusammenhang zu unserer Beratungsleistung. Besonders im Krankenhaus werden Belastungsspitzen häufig durch Schnittstellenprozesse zu anderen Abteilungen oder anderen Berufsgruppen ausgelöst.

Des Weiteren bildet die Entwicklung von Verfahrensanweisungen/Dienstanweisungen zum Beispiel zur Übertragung/Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege oder zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen einen Teil unseres Markenkerns.

Zu unserem Beratungsangebot hinzu kommen rechtliche Stellungnahmen zu bestehenden Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen oder zu Verfahrensanweisungen/Dienstanweisungen sowie Gutachten zur Umsetzbarkeit von veränderten Ausbildungscurricula oder neuen Berufsbildern.

Außerdem begleiten wir als Mediator zwischen Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen, bieten die Kodifizierung dieser an und bringen Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung ein. Ebenso übernehmen wir die Kompatibilitätsprüfung zu anderen kollektivarbeitsrechtlichen Vereinbarungen.

Unser Beratungsportfolio wird komplettiert durch Analysen oder Machbarkeitsstudien zu strukturellen Fragestellungen wie Standortwechseln, Fusionen, Kooperationen, Zusammenlegungen von Abteilungen/Stationen oder Schließungen sowie Patienten- und Mitarbeiterbefragungen.