Stellungnahmen und Gutachten

Sie haben ein Konzept zur Übertragung (Delegation oder Substitution) von ärztlichen Tätigkeiten auf die Pflege oder von pflegerischen Tätigkeiten auf Pflegeassistenzberufe entwickelt? Dann lassen Sie dieses durch eine rechtliche Stellungnahme durch uns absichern. Außerdem prüfen wir in Eigenleistung entwickelte Verfahrensanweisungen oder Dienstanweisungen. Im Rahmen unserer gutachterlichen Tätigkeit sind wir als unabhängige Sachverständige zum Beispiel im Zuge von Gesetzanhörungsverfahren wie dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Verbindung mit der Heilkundeübertragung-Richtline tätig. Des Weiteren können Sie bei uns Gutachten aus haftungsrechtlicher, versicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive zum Einsatz von Rettungsassistenten im stationären Bereich oder zum Einsatz neuer Berufsbilder wie OTAs (Operations-Technische Assistenten), ATAs (Anästhesie-Technische Assistenten), CTAs (Chirurgisch-Technische Assistenten), IPKs (Intensivpflegekraft), PAs (Physician Assistant) oder MAFAs (Medizinische Assistenten für Anästhesie) erhalten.


Unsere Leistungen im Überblick:

  • Rechtliche Überprüfung von Konzepten zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten
  • Rechtliche Überprüfung von Konzepten zur Übertragung von pflegerischen Tätigkeiten
  • Stellungnahmen zu Verfahrensanweisungen oder Dienstanweisungen
  • Gutachten zu Einsatzmöglichkeiten neuer Berufsbilder

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